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Härtefallregelung bei Zahnersatz
Wer sie bekommt und wie der Antrag läuft

Viele Menschen scheuen den Gang zum Zahnarzt, weil sie befürchten, dass sie einen teuren Zahnersatz benötigen. Die Höhe des Eigenanteils würde das eventuell schon geringe Einkommen unzumutbar belasten. Manche Patienten profitieren jedoch von der sogenannten Härtefallregelung.

Inhaltsverzeichnis

» Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
» Was ist die Härtefallregelung?
» Für wen gilt die Härtefallregelung?
» Wie wird sie beantragt?
» Welche Kosten deckt die Härtefallregelung?

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen nur die Kosten für die Regelversorgung, bei der die Ästhetik des Zahnersatzes zweitrangig ist. Das bedeutet, dass Patienten, die einen höherwertigen Zahnersatz als die Regelversorgung wünschen, wie z.B. eine Krone mit Vollkeramik-Verblendung, mit einem deutlich höheren Eigenanteil rechnen müssen.

Aber schon die Kosten für eine Basis-Versorgung belasten den Geldbeutel stark. Insbesondere Patienten mit niedrigem Einkommen können sich notwendige Zahnersatzbehandlungen häufig nicht leisten, so dass die Versorgung hinausgezögert wird und Zahndefekte ungehindert fortschreiten, welche noch teurere Folgeschäden verursachen können.

In diesen Fällen greift die sogenannte Härtefallregelung, die eine hundertprozentige Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglicht.

Was ist die Härtefallregelung?

Mit Hilfe der Härtefallregelung können Patienten mit einem geringen Einkommen den doppelten Festzuschuss auf die Regelversorgung und somit die volle Kostenübernahme des Zahnersatzes bei der Krankenkasse beantragen. Dies bezieht sich jedoch nur auf die zahnmedizinische Regelversorgung.

Zusätzliche Kosten für höherwertigen Zahnersatz, wie z.B. Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich, Zahnersatz aus Vollkeramik oder Implantate werden nicht übernommen.

Für wen gilt die Härtefallregelung?

Anspruchsberechtigt sind Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.316 Euro, Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Empfänger), BAföG, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und Altersgrundsicherung.

Leben zwei Personen in einem Haushalt erhöht sich die Grenze für die monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.809 Euro, für jedes weitere Familienmitglied um 329 Euro.

Patienten, die leicht über der Einkommensgrenze der Härtefallregelung liegen, können unter Umständen einen höheren Festzuschuss auf die Regelversorgung erhalten. Der genaue Betrag wird von den Krankenkassen im Rahmen einer individuellen Härtefallregelung berechnet. (Verbraucherzentrale, Stand 2022)

Wie kann die volle Kostenübernahme von Zahnersatz beantragt werden?

Um als Härtefall die volle Kostenübernahme auf die zahnärztliche Regelleistung zu erhalten, muss der Patient bei der Krankenkasse einen Antrag auf doppelten Festzuschuss für Zahnersatz stellen. Das entsprechende Antragsformular wird von den Krankenkassen ausgegeben.

Der Patient muss einen Nachweis über sein monatliches Einkommen erbringen und über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Auskunft erteilen. Das Weiteren werden genaue Angaben über die notwendige Zahnersatzversorgung von Ihrem behandelnden Zahnarzt benötigt.

Die jeweilige Krankenkasse des Patienten prüft den Antrag auf Bewilligung. Wird er abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Welche Kosten werden bei einer Härtefallregelung genau übernommen?

Die volle Kostenübernahme bei der Härtefallregelung bezieht sich ausschließlich auf die Regelleistung. Es werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten, maximal bis zum doppelten Festzuschuss, übernommen. Die Zahnarztrechnung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Kosten von Zusatzleistungen, die über die normale Regelversorgung des notwendigen Zahnersatzes hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

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Zuletzt aktualisiert am: 12.07.2023
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