Höhere Kostenübernahme durch Krankenkasse
Hartz IV-Empfänger müssen mit wenig Geld ihren Lebensalltag bestreiten. Wird dann auch noch Zahnersatz notwendig, der in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist, ist die Sorge bei Betroffenen oft groß. In vielen Fällen gibt es jedoch finanzielle Unterstützung der jeweiligen Krankenkasse.
Inhaltsverzeichnis
Eine vieldiskutierte Frage im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung ist die Kostenübernahme von Zahnersatz bei ALGII („Hartz IV“) -Empfängern. Was für den Zahnarzt und die Abrechnungshelferinnen keine Frage darstellt, ist für viele Betroffene jedoch ein Problem, da sie sich oftmals nicht trauen, die wichtigen Fragen zu stellen, oder aus Scham eine notwendige Behandlung nicht antreten.
Dies ist jedoch – nicht nur aus zahnmedizinischer Sicht – der falsche Weg! Die Patienten ertragen unsinnigerweise Schmerzen, die leicht zu behandeln wären und provozieren hierdurch weit aufwendigere Folgebehandlungen. Dabei ist die Kostenübernahme klar geregelt!
Generell gilt auch für Hartz IV-Empfänger, wie für alle anderen gesetzlich versicherten Patienten, dass sie einen Festkostenzuschuss auf die Regelversorgung von Zahnersatz erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen greift außerdem die Härtefallregelung, durch welche ein höherer Teil der entstehenden Kosten von der Krankenkasse übernommen wird.
Ist der Leistungsempfänger gesetzlich versichert, hat er über die Härtefallregelung bei Nachweis eines Bonusheftes und Vorlage der aktuellen ALGII-Bescheinigung in Verbindung mit dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes ein Anrecht auf den doppelten Festzuschuss der Krankenversicherung, ist also von einer Zuzahlung an den Zahnarzt befreit.
Zu beachten ist jedoch, dass auch hier nur die Kosten für die Regelversorgung gedeckt sind. Wünscht sich der Patient einen besonderen Zahnersatz wie beispielsweise aus Vollkeramik, dann muss er die Differenz trotzdem selber tragen.
Das bedeutet, Sie sollten bei der Besprechung des Heil- und Kostenplanes darauf achten, dass keine zuzahlungspflichtigen Teilbereiche wie aufpreispflichtige Materialien etc. auftauchen.
Ist der Leistungsempfänger privat versichert, hat auch hier der Gesetzgeber die „Kostenlücke“, welche über Jahre existierte, geschlossen. Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse bietet.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass betroffene Patienten keine Scheu haben sollten, das Thema Zahnersatz und dessen Kosten offen mit dem Zahnarzt zu besprechen, anstatt notwendige Behandlungen unnötig zu verschieben.
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