Problem Praxisabgabe?
Eine vieldiskutierte Frage im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung ist die Kostenübernahme von Zahnersatz bei ALGII („Hartz IV“)- Empfängern. Was für den Zahnarzt und die Abrechnungshelferinnen keine Frage darstellt, ist für viele Betroffene jedoch ein Problem, da sie sich oftmals nicht trauen, die wichtigen Fragen zu stellen, oder aus Scham eine notwendige Behandlung nicht antreten.
Dies ist jedoch – nicht nur aus zahnmedizinischer Sicht – der falsche Weg! Die Patienten ertragen unsinnigerweise Schmerzen, die leicht zu behandeln wären und provozieren hierdurch weit aufwendigere Folgebehandlungen. Dabei ist die Kostenübernahme klar geregelt!
Ist der Leistungsempfänger gesetzlich versichert, hat er über die Härtefallregelung bei Nachweis eines Bonusheftes und Vorlage der aktuellen ALGII-Bescheinigung in Verbindung mit dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes ein Anrecht auf den doppelten Festzuschuss der Krankenversicherung, ist also von einer Zuzahlung an den Zahnarzt befreit.
Allerdings sollte man bei der Besprechung des Heil- und Kostenplanes darauf achten, dass keine zuzahlungspflichtigen Teilbereiche wie aufpreispflichtige Materialien etc. auftauchen.
Ist der Leistungsempfänger privat versichert, hat auch hier der Gesetzgeber die „Kostenlücke“, welche über Jahre existierte, geschlossen. Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenkasse bietet.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass betroffene Patienten keine Scheu haben sollten, das Thema Zahnersatz und dessen Kosten offen mit dem Zahnarzt zu besprechen, anstatt notwendige Behandlungen unnötig zu verschieben.
5.0 von 5 Sternen. 3 Bewertung(en). Zum Bewerten bitte auf den gewünschten Stern drücken.