Die Grundversorgung beim Zahnersatz
Die Regelversorgung beinhaltet die notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen in Bezug auf eine prothetische Versorgung - also Zahnersatz. Sie kann als eine Art „Standardtherapie“ angesehen werden, da sie die einfachste und zweckmäßigste Versorgung abdeckt.
Inhaltsverzeichnis
Der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich nach den fest definierten Behandlungskosten der Regelversorgung und richtet sich demnach nicht nach der gewählten prothetischen Versorgung, sondern nach dem zu Grunde liegenden Befund.
Bei der Regelversorgung spielt die Ästhetik keine Rolle. So kommen beispielsweise seit der Neubezuschussung von 2005 hauptsächlich Nicht-Edelmetalle zum Einsatz. Werden allerdings hochwertigere Versorgungen gewünscht, wie z. B. vollkeramischer Zahnersatz, müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden, da diese nicht mehr zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen. Der Festzuschuss zum Zahnersatz bleibt jedoch bestehen. Bei der Wahl von hochwertigem Zahnersatz muss daher vom Patienten nur die Differenz getragen werden.
In jedem Fall sollten Sie vor Beginn der Behandlung den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt.
Wird eine Krone oder Brücke benötigt, besteht die Regelversorgung – also die Behandlung, bei der Sie keine Zuzahlung leisten – aus Metall. Befindet sich die Krone oder Brücke im Sichtbereich, werden auch die Zusatzkosten für die Teilverblendung von der Krankenkasse übernommen. Ist jedoch eine Vollverblendung gewünscht oder eine Teilverblendung im hinteren Bereich, dann sind diese Kosten privat zu tragen.
Da es sich bei der Regelversorgung nicht unbedingt um die bestmögliche und komfortabelste Versorgungsmöglichkeit handelt und der Festkostenzuschuss meist nicht mit den tatsächlich anfallenden Kosten von Zahnersatz übereinstimmt, ist es ratsam eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
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