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Vollnarkose bei Zahnarztangst
Schlafend durch die Behandlung

Bei Zahnarztangst bieten Zahnärzte heutzutage verschiedene Möglichkeiten an, um eine Behandlung der Zähne trotz der Angst vorm Zahnarzt zu ermöglichen. Die Vollnarkose zählt zu den Mitteln, die bei Patienten mit stärkerer Zahnarztangst angewendet wird.


Inhaltsverzeichnis

» Wie erfolgt eine Vollnarkose?
» Ablauf der Vollnarkose
» Wirkung auf den Körper
» Kosten der Vollnarkose
» Weitere Gründe

Wie erfolgt eine Vollnarkose?

Zahnärzte arbeiten hier mit Fachärzten für Anästhesie zusammen, welche die Narkose leiten und während der gesamten Behandlung überwachen. Der Patient bekommt von der Behandlung nichts mit und kann bereits nach 1-2 Tagen nach der Behandlung wieder seinem Alltag ohne Einschränkungen nachgehen.

Die Behandlung erfolgt in der Regel ambulant, das heißt, dass der Patient nach der Behandlung nach Hause gehen kann. Jedoch sollte er auf das Führen von Kraftfahrzeugen am gleichen Tage verzichten und sich eine Begleitperson für den Weg nach Hause organisieren.

Ablauf der Vollnarkose

Die Narkose ist drei Phasen unterteilt:

  • Einschlafphase
  • Erhaltungsphase
  • Aufwachphase

Die Einschlafphase umfasst die Beruhigung des Patienten und die Einleitung in die Narkose. Währenddessen werden alle Instrumente überprüft und letzte Vorbereitungen getroffen.

In der Erhaltungsphase wird die eigentliche Zahnbehandlung ausgeführt. Der Anästhesist hat dabei stets die Dosierung des Narkosemittels im Blick, damit der Patient konstant im Tiefschlaf verbleibt.

Je nach Länge des Eingriffs erfolgt die Sauerstoffzufuhr über eine kleine, enganliegende Gesichtsmaske oder – bei längeren Eingriffen – über den Hals durch einen Schlauch.

Die Ausleitung aus der Narkose – die sogenannte Aufwachphase – erfolgt über die Reduzierung des Narkosemittels. In einem separaten Aufwachraum wird der Patient vom Praxispersonal für einige Zeit beobachtet, um sicher zu gehen, dass er die Narkose gut vertragen hat. Geht es dem Patienten nach abgeschlossener Aufwachphase gut, kann der Heimweg angetreten werden – allerdings nur in Begleitung.

Wie wirkt sich die Vollnarkose auf den Körper aus?

Die Vorteile einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose liegen nicht nur darin, dass der Patient von den oftmals als unangenehm empfundenen „Geräuschen“, auftretenden Drücken, etc., nichts mitbekommt, sondern in den meisten Fällen mehrere Behandlungstermine eingespart werden können, da auch umfangreiche Behandlungen in einer Sitzung durchgeführt werden können.

Der Patient befindet sich in einem tiefen schlafähnlichen Zustand, in dem er weder Schmerzen noch Ängste verspürt.

Risiken und Nebenwirkungen

Nichtsdestotrotz muss berücksichtigt werden, dass durch die Vollnarkose verschiedene Körperfunktionen ausgesetzt werden, was immer auch eine Belastung für den Körper bedeutet.

Bei Patienten mit Vorerkrankungen ist vor einer Behandlung unter Vollnarkose eine ausführliche Untersuchung und Beratung nötig. Auch eine Schwangerschaft und bestimmte Unverträglichkeiten gegen Anästhetika können Kontraindikationen darstellen. Auch das Alter und spezielle Lebensgewohnheiten werden angesprochen und in die Risikobewertung mit einbezogen.

Bei Zahnarztangst ist die Behandlung unter Vollnarkose ein probates Mittel, allerdings wird sie aufgrund der benötigten Voraussetzungen nicht von jedem Zahnarzt angeboten. Neben den technischen Hilfsmitteln und dem Anästhesisten wird auch ein Aufwachraum benötigt, in dem sich der Patient nach der Aufwachphase erholen kann und für einen kurzen Beobachtungszeitraum verbleibt.

Kosten

Wie teuer ist eine Vollnarkose?

Eine Behandlung beim Zahnarzt unter Vollnarkose ist bedeutend aufwändiger als solche Behandlungen, die mit einer örtlichen Betäubung auskommen. Und dieser Aufwand kostet.

Nicht nur die technischen Hilfsmittel und der Anästhesist spielen in die Extrakosten mit rein, sondern auch die benötigten Räumlichkeiten sowie der personelle Mehraufwand für die Vor- und Nachbereitung. So kann mit einem Kostenaufwand von 100-250 Euro gerechnet werden.

Wer trägt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Vollnarkose in der Regel nur dann, wenn sie notwendig ist. Dies ist beispielsweise bei größeren chirurgischen Eingriffen der Fall. Eine Wunschnarkose wird daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt, auch nicht bei „normalen“ Angstpatienten.

Eine Ausnahme besteht bei bescheinigter Zahnbehandlungsphobie. Wird die Zahnarztphobie des Patienten von einem Psychotherapeuten bescheinigt, wird dies von der Krankenkasse anerkannt und die Kosten für die Vollnarkose bei Zahnarztangst werden übernommen.

Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist oder über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, der sollte sich im Vorfeld über eine eventuelle Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung informieren.

Weitere Gründe für eine Vollnarkose

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose ist nicht nur bei bestehender Zahnarztangst hilfreich. Auch bei größeren Behandlungen ist sie manchmal sinnvoll, da hierdurch mehrere Schritte in einer Sitzung vorgenommen werden können, die sich sonst auf zwei oder drei Termine verteilt hätten.

Der Zahnarzt kann außerdem ruhig und effizient arbeiten, was sich positiv auf die Behandlungsdauer auswirkt.

Dennoch gilt es, Nutzen und Risiken vor dem Eingriff sorgfältig abzuwägen. In manchen Fällen ist Lachgas für eine Behandlung beim Zahnarzt die bessere Alternative zur Vollnarkose.

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Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2023
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