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Zahnersatz: Garantie und Gewährleistung
Dies sind die Unterschiede

Garantie wird bei einer Neuanschaffung auf viele Dinge des täglichen Gebrauchs gegeben – so auch auf Zahnersatz. Wo jedoch der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt, ist vielen Patienten nicht klar. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

» Was bedeutet Gewährleistung?
» Was versteht man unter Garantie?
» Erweiterte Garantie auf Zahnersatz
» Zahnarztwechsel
» Garantie auf Auslandszahnersatz

Was bedeutet Gewährleistung?

Seitens des Gesetzgebers ist die Gewährleistung eine gesetzliche Vorgabe. Diese besagt, dass ein Verkäufer dafür einstehen muss, dass eine verkaufte Sache frei von Mängeln ist. Alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Veräußerung bestehen oder auch solche, die sich zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar machen, fallen in die Haftung des Verkäufers.

Die gesetzliche Gewährleistung für Zahnersatz beträgt 2 Jahre. Wenn ein Zahnersatz, egal ob einzelne Zahnkronen, Brücken, Prothesen oder Implantate, in dieser Zeit Schäden aufweist, die nachweislich nicht vom Patienten verursacht wurden, so muss der Zahnarzt diese Schäden beheben.

Was bedeutet Garantie?

Eine erweiterte Garantie auf Zahnersatz kann darüber hinaus zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung vom Zahnarzt gegeben werden. Sie ist freiwillig und kann daher auch als Dienstleistung gegenüber dem Kunden inhaltlich und für einen bestimmten Zeitraum frei gestaltet werden.

Somit gibt es keine gesetzliche Vorschrift, eine Garantie für Zahnersatz zu gewähren und wie diese auszusehen hat. Jede Praxis und jeder Hersteller von Zahnersatz ist frei in der Entscheidung, eine individuelle Garantie zu geben oder nicht. Gleiches gilt auch für Umfang und Dauer dieser Garantie.

Die erweiterte Garantie auf Zahnersatz

Ein Zahnarzt, der von seinen Fähigkeiten und Erfahrungen überzeugt ist und der die Qualität seiner Arbeit gut einschätzen kann, wird immer eine erweiterte Garantie für Ihren Zahnersatz anbieten. Die Dauer variiert dabei, aber üblich sind 5, 6 oder 7 Jahre, in seltenen Fällen auch bis zu 10 Jahre. Das Wohlergehen seiner Patienten und die Haltbarkeit des von ihm eingesetzten Zahnersatzes werden einem guten und gewissenhaften Zahnarzt immer am Herzen liegen. Im Bereich der Nachsorge und konsequenten Prophylaxe ist eine solche Zahnersatz-Garantie stets an Bedingungen geknüpft.

Garantie-Bedingungen

Bei der Gewährung einer individuellen Zahnersatz-Garantie wird vorab vertraglich festgelegt, dass der Patient zur Wahrung des Garantieanspruches je nach Risikostatus z.B. alle 3 oder 6 Monate zur Prophylaxe in der Praxis erscheint. Der Risikostatus kann von individuellen Risikofaktoren wie Rauchen und Allgemeinerkrankungen wie beispielsweise Diabetes abhängen. Eine gute und regelmäßige Prophylaxe garantiert eine Früherkennung von Veränderungen des Zahnersatzes bzw. des umliegenden Zahnfleischs und Kieferknochens und beugt auf diese Weise Problemen oder gar einem Verlust von Zahnersatz (z.B. durch Parodontitis) vor.

Garantie-Ansprüche

Wenn es trotz einer optimalen Nachsorge zu Problemen kommen sollte, wird der behandelnde Zahnarzt auf Grund dieser vereinbarten erweiterten Garantie die Probleme beseitigen und, falls erforderlich, den Zahnersatz erneuern.

Ist ein Zahnarztwechsel während Gewährleistungszeit möglich?

Wer sich für eine Versorgung mit Zahnersatz bei einem Zahnarzt in Behandlung begibt, muss in der Regel bis zum Abschluss der Behandlung bei diesem Zahnarzt verbleiben, da andernfalls die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern kann.

Allerdings gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmefälle. Ist es für den Patienten unzumutbar, gerade bei diesem Zahnarzt die Behandlung fortzusetzen, so muss die Krankenkasse auch die weiteren Behandlungskosten bei einem anderen Zahnarzt übernehmen. Im Zweifel muss gerichtlich entschieden werden, ob die vorliegende Situation als unzumutbar einzustufen ist, oder nicht.

Garantie auf Zahnersatz aus dem Ausland

Klingt das nicht verlockend? Zusätzlich zum Zahnersatz können Patienten bei Zahnersatz im Ausland (Polen, Ungarn, Türkei, etc.) bares Geld sparen und nebenbei einen schönen Urlaub verbringen. Doch was bedeutet das für eine eventuelle Gewährleistung und Garantie?

Bei Zahntourismus ins Ausland ist in punkto Garantie für Zahnersatz besondere Vorsicht geboten. Manche ausländischen Praxen und Kliniken orientieren sich an der deutschen Gewährleistungspflicht, viele geben darüber hinaus beispielsweise 5 Jahre erweiterte Garantie auf Zahnersatz. Hier ist es dann wichtig, ins Kleingedruckte zu schauen: Gibt es einen Partner-Zahnarzt in Deutschland oder muss für die Inanspruchnahme der Garantie der Patient wieder in die Praxis ins Ausland fahren?

Zusätzlich können insbesondere natürlich Sprachprobleme auftreten, eine Garantieeinforderung kann daher problematisch werden oder sogar ganz entfallen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, hinterfragt die Behandlung im Ausland kritisch und sucht im Zweifel besser einen guten Zahnarzt in seiner Nähe auf.

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Zuletzt aktualisiert am: 07.12.2023
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