Was zahlt die Krankenkasse?
Sofern ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Zahnerhalt durch eine Wurzelbehandlung. Genauer gesagt sind hiermit die Kosten für das Öffnen, Auffinden, Aufbereiten und Auffüllen der Zahnwurzelkanäle mit notwendigem technologischen Aufwand gemeint – bei Verwendung verbesserter Instrumente wie OP-Mikroskop und elektrometrischer Längenbestimmung können auch bei als erhaltungswürdig eingestuften Zähnen Kosten durch einen Eigenanteil entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Bei Schneide- und Eckzähnen wird die Wurzelkanalbehandlung (mit klassischen Standardverfahren) komplett übernommen, sofern es möglich ist, die Wurzelkanäle bis an die Wurzelspitzen zu reinigen und mit einem resistenten Material zu befüllen.
Im Bereich der Backenzähne gelten weitere Voraussetzungen: Ab Mitte der Zahnreihe darf keine Zahnlücke bestehen, und eine einseitige Verkürzung derselben durch Entfernen von Backenzähnen ist durch die Wurzelkanalbehandlung zu verhindern. Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass der betroffene Zahn als Träger für funktionierenden Zahnersatz dient.
Der konkrete Kostenbetrag einer Wurzelkanalbehandlung mit Eigenanteil hängt stark vom tatsächlichen Behandlungsaufwand ab. Zudem sind Spezialverfahren wie die Endometrie der Wurzelkanallänge, die Verwendung eines OP-Mikroskops (wesentlich stärkere Vergrößerung als bei einer Lupenbrille) und die Verwendung von Laserinstrumenten mit unterschiedlich hohen Zusatzkosten verbunden.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die individuelle Auslegung der zahnärztlichen Gebührenordnung – um das günstigste Angebot bei gleicher Erfolgswahrscheinlichkeit zu ermitteln, müsste man sich daher in mehreren Praxen einen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen. Da dies aus praktischen Gründen nicht möglich ist, muss man sich an Richtwerten orientieren.
Die Kosten der Wurzelkanalbehandlung können je nach Zahnarzt und je nach Einstufung der Erhaltungswürdigkeit eines Zahns durch die Krankenkasse bis zu 2.000 Euro betragen – bei einer zahnmedizinisch sinnvollen Wurzelbehandlung mit Eigenanteil durch optimierte Behandlungsmethoden bewegen sie sich meist zwischen 200 Euro und 800 Euro.
Zu beachten ist, dass die langfristige Erfolgswahrscheinlichkeit des endodontischen Eingriffs unter Verwendung verbesserter Technologie steigt, sodass die Kosten der Zahnbehandlung auch bei einem hohen Eigenanteil insgesamt meist niedriger liegen, als wenn später eine Versorgung mit Zahnersatz nötig wird.
Eine Zahnzusatzversicherung oder die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse ermöglichen es, die Kosten einer die Standardbehandlung übersteigenden Wurzelbehandlung zu minimieren – die Tarife können sich je nach individueller Zahngesundheit jedoch auch hier stark unterscheiden. Unter Umständen können je nach Tarif sogar die gesamten Kosten übernommen werden.
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Wurzelkanalbehandlung
Eine Wurzelkanalbehandlung ist notwendig, wenn sich das Innere des Zahns, das sogenannte Zahnmark, entzündet hat oder bereits abgestorben ist. Das Ziel ist es, den betroffenen Zahn zu erhalten. Dr. Anselm Brune, Zahnarzt aus Münster (Mecklenbeck), beantwortet in dieser Expertensprechstunde Fragen von Patienten zum Thema „Wurzelkanalbehandlung“.
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