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Bonusheft Zahnersatz
Es kann sich lohnen

Das Bonusheft ist für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gedacht und bringt – richtig genutzt – mehrere Vorteile mit sich.

Inhaltsverzeichnis

» Wie funktioniert das Bonusheft?
» Stempel fehlt, was nun?
» Vorteile für Patienten und Krankenkassen

Wie funktioniert das Bonusheft?

Das Bonusheft erhalten Sie in Ihrer Zahnarztpraxis und dient als Nachweis einer lückenlosen Kontrolle beim Zahnarzt, was im Falle von benötigtem Zahnersatz bares Geld wert ist. Lückenlos bedeutet in diesem Fall, dass Erwachsene mindestens einmal jährlich einen Kontrolltermin bei ihrem Zahnarzt wahrnehmen. Der Besuch wird durch das Datum und den Zahnarztstempel im Bonusheft quittiert.

Können Sie zum Zeitpunkt des benötigten Zahnersatzes nachweisen, dass Sie die vergangenen fünf Jahre in Folge regelmäßig einen Kontrolltermin wahrgenommen haben, dann wird der Festzuschuss der Krankenkasse von 60 Prozent auf 70 Prozent angehoben.

Sind Sie die vorangegangenen zehn Jahre oder mehr lückenlos bei der Zahnkontrolle gewesen, bekommen Sie sogar einen Zuschuss von 75 Prozent.

Zu beachten ist, dass sich der Kostenzuschuss nur auf die Regelversorgung bezieht. Entscheidet sich ein Patient für einen höherwertigen Zahnersatz, erhöht sich dadurch lediglich der Eigenanteil des Patienten, nicht aber der Zuschuss der Krankenkasse.

Bonusheft für Kinder

Ab einem Alter von sechs Jahren bis zum 18. Lebensjahr können auch Kinder und Jugendliche Stempel in ihrem Bonusheft sammeln. Im Rahmen der sogenannten Individualprophylaxe ist für Kinder und Jugendliche eine halbjährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt angedacht, die pro Halbjahr durch einen Stempel im Bonusheft quittiert wird.


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Stempel fehlt für ein Jahr, was nun?

Wichtig ist tatsächlich ein Nachweis der Lückenlosigkeit der genannten Zeiträume, um die vollen 70 Prozent bzw. 75 Prozent der Kosten erstattet zu bekommen. Konnten Sie in einem Jahr keinen Kontrolltermin wahrnehmen und dies begründen, wird von der Krankenkasse eventuell ein Auge zugedrückt und der höhere Zuschuss gewährt.

Haben Sie einfach aus Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit den Weg zum Zahnarzt nicht angetreten, beginnt die Zählung von vorne und Sie erhalten lediglich den regulären Festzuschuss.

Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie zwar alle Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben, aber ihr Bonusheft nicht dabeihatten. In diesem Fall lassen Sie den Stempel einfach nachträglich eintragen. In Ihrer Kundendatei beim Zahnarzt ist schließlich genau vermerkt, wann Sie vor Ort waren. Auch wenn das Bonusheft verloren geht, können Sie in Ihrer Praxis ein neues Exemplar mit den entsprechenden Stempeln erhalten.

Vorteile für Patienten wie Krankenkassen

Die finanziellen Vorteile eines regelmäßig geführten Bonusheftes für den Patienten liegen auf der Hand. Doch die Vorteile reichen weit über den erhöhten Kostenzuschuss hinaus.

Die Intention der Krankenkassen liegt selbstverständlich darin, Geld zu sparen. Dies erreichen sie dadurch, dass die Patienten regelmäßig zur Kontrolle gehen und Zahnerkrankungen idealerweise im Keim erstickt werden. Teure Behandlungskosten für schwerere Zahnschäden, Folgeerkrankungen oder benötigter Zahnersatz werden dadurch reduziert.

Für den Patienten selbst liegt der größte Gewinn jedoch in dem Anstoß, regelmäßig seine Zahnarztpraxis aufzusuchen. Die sorgfältige Mundhygiene – unterstützt durch die Prophylaxe beim Zahnarzt – sorgt für einen langen Erhalt der natürlichen Zähne. Und diese sind in jeder Hinsicht besser als jeglicher Zahnersatz.

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Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2024
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