Vollnarkose beim Zahnarzt in Düsseldorf Niederkassel

Zahnbehandlung in Vollnarkose – entspannt und schmerzfrei - für Angstpatienten und größere Operationen

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose – beim Zahnarzt in Düsseldorf Niederkassel mit entsprechender Ausrüstung absolut kein Problem. Häufig wünschen sich vor allem Angstpatienten, dass sie ihr Zahnarzt mit Vollnarkose behandelt, denn die Vollnarkose verspricht eine entspannte und schmerzfreie Atmosphäre ohne Angstzustände während der Behandlung.

Die Vollnarkose beim Zahnarzt ist aber nicht nur für Angstpatienten interessant, sondern auch für kleinere und größere Operationen durchaus eine Alternative zur lokalen Betäubung. Patienten, die zum Beispiel alle vier Weisheitszähne auf einmal entfernt bekommen oder aber eine Implantatversorgung in mehreren Kieferquadranten zugleich wünschen, können mit einer Vollnarkose der Behandlung seelenruhig entgegensehen und sie ebenso erleben.

Bietet jeder Zahnarzt in Düsseldorf Niederkassel Vollnarkose an? Nein, aber viele. Dazu ist immer ein speziell ausgebildeter Anästhesist nötig, der die Narkose einleitet und permanent überwacht. Da zusätzliches Personal notwendig ist, sind die Kosten einer Vollnarkose höher, ca. 250-350€ Zuzahlung. Alternativen zur Vollnarkose beim Zahnarzt sind Lachgas oder Dämmerschlaf (Analgosedierung). Die Kosten liegen hier bei ca. 50-80€ bzw. ca. 120-160€. Bei beiden Verfahren ist der Patient bei Bewusstsein, bei einer Vollnarkose natürlich nicht.

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Mehr über Vollnarkose beim Zahnarzt in Düsseldorf Niederkassel:


Die Vollnarkose beim Zahnarzt hat viele Vorteile. Der größte ist, dass der Patient die gesamte Behandlung „verschläft“ und entsprechend nichts mitbekommt. Nach der Zahnbehandlung unter Vollnarkose wacht der Patient im Aufwachraum wieder auf und kann im Normalfall innerhalb kurzer Zeit die Praxis wieder verlassen.

Kostenübernahme der Vollnarkose durch die Krankenkasse


In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Vollnarkose (ca. 250-350€) nicht. Lediglich in Ausnahmefällen bekommen Patienten die Kosten der Vollnarkose erstattet (z.B. bei nicht kooperierenden Kindern <12 Jahre, geistig Behinderten oder bei Unverträglichkeit gegen zahnärztliche Betäubungsmittel).

Ob sich Patienten letztlich für einen Zahnarzt mit Vollnarkose oder vielleicht für eine Zahnbehandlung mit Lachgas entscheiden, obliegt dem Patienten selbst in Anbetracht der eventuellen Zahnarztangst, der Größe der geplanten Operation und natürlich den Möglichkeiten des behandelnden Zahnarztes.

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