Ziel einer Wurzelspitzenresektion ist - oftmals nach einer schon erfolgten Wurzelbehandlung - den Zahn definitiv zu versorgen und beschwerdefrei in seiner Funktion zu erhalten. Diese Operation ist ein Standard-Eingriff von Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen. Dr. Walter Kaiser, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg aus Neuss (Hafen), beantwortet in dieser Expertensprechstunde Fragen von Patienten zum Thema „Wurzelspitzenresektion (WSR)".
Für eine Wurzelspitzenresektion kann es mehrere Gründe geben, wie beispielsweise
Die Operation erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung. Zunächst werden das Zahnfleisch und die Knochenhaut durchtrennt. Dann klappt man das bedeckende Weichgewebe soweit ab, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit speziellen Knochenfräsen und unter sorgfältiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis die Wurzelspitze und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu sehen sind.
Dann kürzt man die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter (Resektion), um die feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanales im Bereich der Wurzelspitze möglichst vollständig zu entfernen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine stärkere Kürzung notwendig, wenn beispielsweise die Zahnwurzeln sehr gekrümmt sind oder in seltenen Fällen ein Instrument im Wurzelkanal abgebrochen ist.
Im weiteren Verlauf der Operation erweitert man von der Zahnkrone her den Wurzelkanal, desinfiziert, trocknet und füllt ihn, beispielsweise mit Guttapercha. In seltenen Fällen ist der Zugang zur Wurzel von der Zahnkrone her nicht möglich. Dann kann es nötig sein, den Wurzelkanal während der Operation an der Resektionsstelle zu verschließen.
Nach Entfernung des entzündeten Gewebes und einer sorgfältigen Säuberung der entstandenen Knochenhöhle klappt man das Weichgewebe wieder zurück und vernäht es. Eine Röntgenaufnahme beendet den Eingriff und ermöglicht eine nochmalige Kontrolle der Wurzelkanalfüllung und der erfolgten Resektion.
Abschließend erhält die Zahnkrone einen provisorischen Verschluss, der nach der Wundheilung durch eine endgültige Versorgung ersetzt wird.
Wie sie dieser Schilderung entnehmen können, bedarf es einer großen operativen Erfahrung und viel Übung, eine Wurzelspitzenresektion (WSR) erfolgreich durchzuführen.
Nach der Operation darf der Patient während der Dauer der örtlichen Betäubung keine Nahrung zu sich nehmen und in den nächsten 24 Stunden weder rauchen noch Kaffee oder schwarzen Tee trinken. Am ersten Tag sind größere körperliche Anstrengungen zu vermeiden. Kühlung lindert die Beschwerden direkt nach der Behandlung und ist eine gute Vorbeugung gegen Schwellungen und Blutergüsse. Für einen positiven Heilungsverlauf ist eine gute Mundhygiene ebenfalls Voraussetzung.
Nach sieben bis zehn Tagen können die Nähte entfernt werden, da die Mundschleimhaut bis dahin in der Regel verheilt ist. Um die Heilung im Bereich des Knochens zu überprüfen, sollte nach drei bis sechs Monaten eine nochmalige Röntgenkontrolle durchgeführt werden.
Nach einer Wurzelspitzenresektion ist mit einer in der Regel leicht schmerzhaften Wundheilung zu rechnen. Deshalb wird Ihnen Ihr Behandler ausreichend Schmerzmittel verschreiben. Nach 2-3 Tagen Tagen sollten Sie allerdings wieder beschwerdefrei sein.
Nach etwa zehn Tagen ist die Wunde der Wurzelspitzenresektion im Mundraum so gut wie verheilt. Die Nähte können entfernt werden. Eine komplette Krankschreibung in dieser Heilungsphase ist in der Regel nicht notwendig. Normalerweise erfolgt eine Krankschreibung über drei Tage.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht immer der Fall. Bei ihnen werden die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur dann übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Ihr Behandler wird sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse ins Einvernehmen setzen.
Grundsätzlich aber übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes, die Wurzelkanalfüllung (vor oder während der Operation) und den bakteriendichten Verschluss durch eine endgültige Füllung des Zahnes im Front- und Seitenzahnbereich.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Die Experten-Sprechstunde dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose und ersetzt eine Behandlung weder medizinisch noch rechtlich. Die Antworten spiegeln die Meinung des Autors wider und nicht die der Betreiber von www.zahnarzt-arztsuche.de
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Mund-Kiefer-GesichtschirurgDr. Walter Kaiser
Ästhetische Kieferorthopädie, Funktionskieferorthopädie
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